Eine Vorratsgesellschaft ist eine vorab auf Vorrat gegründete Gesellschaft, die vorerst keine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausübt, sondern diese erst später ab dem Kauf durch einen Unternehmer ausüben wird. Eine Vorratsgesellschaft ist bereits wirksam im Handelsregister eingetragen, ihre Haftung ist bereits auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und sie verfügt bereits über eine Handelsregisternummer. Unsere Vorratsgesellschaften verfügen in der Regel auch bereits über eine Steuernummer.
Die bereits vorher jahrzehntelange Praktizierung der Verwendung von Vorratsgesellschaften wurde am 16.03.1992 höchstrichterlich bestätigt, durch ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH). Am 09.12.2002 wurden die Qualitätsanforderungen für Vorratsgesellschaften erhöht, durch ein weiteres höchstrichterliches Urteil des BGH (Mindest-Stammkapitaleinzahlung zum Zeitpunkt der Aktivierung der Vorratsgesellschaft).
Im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“ ab dem 01.01.2015 verwendet. Die „Vorratsgesellschaft“ wird dort definiert als eine im Handelsregister eingetragene, noch nicht gewerblich oder beruflich tätig gewesene juristische Person oder Personengesellschaft, die objektiv belegbar die Absicht hat, eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig auszuüben, und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit.
In Deutschland hat sich die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“ durchgesetzt. Für eine Vorratsgesellschaft gibt es auch andere folgende umgangssprachliche Begriffe, wie z.B. Mantelgesellschaft, Mantel-Gründung, Gesellschaftsmantel, Firmenmantel, leere Firmenhülle, Gesellschaftshülle, Lagergesellschaft, Gesellschaft auf Lager, Regalgesellschaft, Fasson-Gründung, Vorrats-Gründung, Projektgesellschaft, Auffanggesellschaft oder auch englischsprachige Bezeichnungen, wie Shelf-Company (Shelf, auf Deutsch: Regal), Shell-Company (Shell, auf Deutsch: Muschel, Hülle, Schale) oder Dormant-Company (dormant, auf Deutsch: ruhend).